Allgemeinverfügung zu Corona verlängert

Bezirk – Eigentlich sollte die vom Gesundheitsamt Reinickendorf erlassene Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen bis 31. Januar befristet sein, doch der Termin hat sich jetzt geändert. Wie das Bezirksamt mitteilt, gelten die Regelungen weiter bis 30. April. Sinn ist, schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können indem etwa Meldewege verkürzt sowie Personen unmittelbar zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) verpflichtet werden, wenn für sie ein positives Testergebnis vorliegt oder sie Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des RKI sind.

Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen hatten die Verfügung am 26. Oktober erlassen. “Da die Neuinfektionszahlen immer noch zu hoch sind, eine wirkliche Trendwende in der Pandemie sich noch nicht abzeichnet und zudem hochansteckende Mutationen des Coronavirus auch in Reinickendorf aufgetreten sind, musste die Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen am heutigen Tag verlängert werden. Sie gilt nunmehr bis zum 30. April 2021”, heißt es jetzt von der Verwaltung.

Brockhausen führt aus: „Die Allgemeinverfügung erleichtert uns durch die unmittelbar geltenden Regelungen die tagtägliche Arbeit. Es hat für uns höchste Priorität, die Pandemie zu bekämpfen und die Verbreitung der Viren im Interesse des Gesundheitsschutzes einzudämmen. Wir müssen gut und effizient arbeiten. Daher ist es auch notwendig, die Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen zu verlängern.“

Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/allgemeinverfuegung_2021-01-29.pdf

Inka Thaysen

Ursprünglich beim Radio journalistisch ausgebildet, bin ich seit Ende 2018 für den RAZ Verlag tätig: mit redaktionellen sowie projektkoordinativen Aufgaben für print, online, Social Media und den PR-Bereich.