Corona-Bußgelder, aber auch Lockerungen

Tegel/Bezirk/Berlin – Bußgelder werden künftig für jeden fällig, der sich nicht an die Corona-Richtlinien hält. Der Senat hat am Donnerstagabend, 2. April, gleich mehrere Neuerungen zur Epidemieeindämmung beschlossen, die am heutigen Freitag umgehend in Kraft treten.

Zunächst gilt die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung jetzt – verlängert – bis einschließlich 19. April. Die Ausweispflicht allerdings ist aufgehoben, und die Regelung zum Aufenthalt im Freien sind gelockert: So ist es jetzt wieder gestattet, sich länger hinzusetzen und auszuruhen, auch auf Picknickdecken. Wörtlich heißt es: “Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden.”

Menschen, die am Flughafen Tegel aus einem Staat außerhalb ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem anderen deutschen Flughafen, oder nach Ankunft am Flughafen Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, müssen sich jetzt unverzüglich in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft begeben. Dort müssen sie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig aufhalten.

Der Senat hat außerdem einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen. Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds im Einzelfall an die Hand zu geben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Link-Tipps:

Die Verordnung im Wortlaut

Der Bußgeldkatalog im Wortlaut

Inka Thaysen

Ursprünglich beim Radio journalistisch ausgebildet, bin ich seit Ende 2018 für den RAZ Verlag tätig: mit redaktionellen sowie projektkoordinativen Aufgaben für print, online, Social Media und den PR-Bereich.