Frohnau – Eine zum Glück schon recht bekannte Masche und aufmerksame „Nicht-Opfer“ haben geholfen, drei mutmaßliche Trickbetrüger dingfest zu machen. Wie die Polizei mitteilt, habe sich letzte Nacht (zum 3. Februar) bei einem Ehepaar telefonisch eine Frau gemeldet, die sich als Polizeibeamtin ausgab. Sie erzählte, eine Einbrecherbande werde demnächst das Zuhause der beiden aufsuchen und wollte daher „zur Sicherheit“ deren Geld an sich nehmen.
Der 67-jährige Mann und seine 63 Jahre alte Frau wurden jedoch misstrauisch und alarmierten noch zeitgleich die echte Polizei. Eine fingierte Geldübergabe wurde arrangiert, zu der drei Abholer mit einem Auto erschienen und einen vom 67-Jährigen abgelegten Umschlag einsammelten. Die bereits alarmierten Polizeieinsatzkräfte stoppten den Wagen in der Kreuzritterstraße und nahmen die Insassen im Alter von 17, 23 und 26 Jahren fest. Sie wurden einem Fachkommissariat beim Landeskriminalamt überstellt, welches die weiteren, noch andauernden Ermittlungen übernommen hat.
Die Polizei warnt: Echte Polizistinnen und Polizisten kommen nie zu Ihnen nach Hause, um Geld- oder Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen!
Die Fachdienststelle im Landeskriminalamt rät:
- Allein die Anzeige einer scheinbar bekannten Rufnummer reicht zur Identifizierung eines Anrufers nicht aus. Notieren Sie sich die im Telefondisplay angezeigte Rufnummer, legen Sie auf bzw. trennen Sie die Verbindung mit der entsprechenden Hörertaste und wählen anschließend selbst die „110“!
- Bewahren Sie keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge zu Hause auf!
- Lassen Sie nie fremde Personen in Ihre Wohnung und übergeben Sie keine Wertgegenstände an fremde Personen!
- Die Polizei wird Sie niemals am Telefon auffordern, Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder die Aufbewahrung von Wertsachen zu geben!
- Ziehen Sie bei Bedarf Personen Ihres Vertrauens (zum Beispiel Nachbarn, Hausmeister) hinzu!
- Bitten Sie darum, die Angelegenheit persönlich zu klären und lassen Sie sich von eintreffenden Polizisten (insbesondere in Zivil) die Polizeidienstausweise zeigen!*
Hinweise, wie Sie sich und ihre Angehörigen vor Trickbetrügern schützen können, finden Sie hier.