Tegel – TXL ist längst dicht, aber ganz ohne Lärm geht es am Himmel über dem Berliner Norden nach wie vor nicht ab. „Seitdem der Flughafen Tegel geschlossen ist, haben sich die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über die Kleinflugzeuge gehäuft“, sagt MdA Jörg Stroedter (SPD). „Es kann nicht sein, dass sie, nachdem sie jahrzehntelang den Fluglärm des Flughafens Tegel aushalten mussten, jetzt ein Ersatzprogramm durch die Kleinflugzeuge erhalten.“
Auf seine Initiative hin bringt die SPD gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke jetzt einen Antrag ins Berliner Parlament ein, in dem der Senat aufgefordert wird, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Luftfahrtrecht mit dem Ziel geändert wird, den Flugverkehr durch Kleinflugzeuge über Berliner Gebiet zu reduzieren und die Bevölkerung vor Emissionen und Abstürzen zu schützen. Stroedter: „Wir wollen, dass Flugbeschränkungsgebiete ausgewiesen werden bzw. behelfsweise die betroffenen Gemeinden ermächtigt werden, selbsttätig Flugbeschränkungsgebiete festlegen zu dürfen.“
Außerdem solle die Mindestflughöhe angehoben und eine Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen ermöglicht werden. „Wir fordern den Senat auf, alle möglichen Emissionsschutzregelungen auf Landesebene auszuschöpfen, um im beschriebenen Sinn eine Reduzierung des Flugverkehrs durch Kleinflugzeuge über dicht besiedelten Gebieten zu erreichen.
„Eine Mindestflughöhe von 300 Metern ist zu wenig“, sagt Stroedter. „Neben der Lärmbelastung gibt es zudem sicherheitsrelevante Aspekte. Die überflogenen Gebiete sind dicht besiedelt, wir leben in einer Großstadt, und natürlich müssen wir an die öffentliche Sicherheit denken.“
Da bestehende gesetzliche Regelungen nicht ausreichen würden, damit der Senat eine Änderung der Mindestflughöhe durchsetzen oder Flugbeschränkungsgebiete ausweisen könne, sollte mit Hilfe einer Bundesratsinitiative eine bundesweite geltende einschränkende Regelung für dicht besiedelte Gebiete erlassen werden. Darüber hinaus solle der Senat seine Verantwortung als Emissionsschutzbehörde konsequent nutzen und eine Reduzierung der Flugbewegungen aus Lärmschutzgründen erwirken. Sicherheitsrelevante Aspekte und der Klimaschutz müssen bei der Gesetzgebung für Hobbyfliegerei wesentlich berücksichtigt werden und eine Reduzierung des Flugverkehrs durch Kleinflugzeuge verbindlich erreicht werden.red