Frohnau – Für Anwohnende sei die seit April 2019 geltende Kurzparkzone im Bereich des S-Bahnhofs Frohnau „überwiegend positiv“: Nach einer ersten Auswertung mit diesem Ergebnis stehen dort jetzt weitere Anpassungen bevor: Zum 1. August soll es „punktuelle Veränderungen […] hinsichtlich der Ausweitung“ geben, heißt es. Im Detail teilt Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt mit, dass dann folgende Bereiche Bestandteil der Kurzparkzone werden:
- Hattenheimer Straße
- Fürstendamm zwischen Der Zwinger und Walporzheimer Straße
- Dinkelsbühler Steig zwischen Hohenheimer Straße und Fürstendamm
- Edelhofdamm von der Gabelung bis zu den Hausnummern 20 bzw. 21
- Katzensteg
- Fuchssteiner Weg zwischen Katzensteg und Zeltinger Straße
- Ariadnestraße zwischen Gollanczstraße und Wiltinger Straße
- Minheimer Straße 1 – 7
- Maximiliankorso zwischen Wahnfriedstraße und Im Amseltal
- Im Amseltal zwischen Maximiliankorso und Ludolfingerweg
- Karmeliterweg zwischen An der Buche und Am Grünen Zipfel
- Welfenallee zwischen An der Buche und Frohnauer Straße
Wer in den genannten Straßen wohnt beziehungsweise ein Gewerbe ausübt, kann eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit bekommen: Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, gestellt werden. Das Formular dazu gibt es hier zum Download. Alternativ kann der Vordruck auch per E-Mail an parken-in-frohnau@reinickendorf.berlin.de angefordert werden.