Kurzparkzone Frohnau ab August verändert

Frohnau – Für Anwohnende sei die seit April 2019 geltende Kurzparkzone im Bereich des S-Bahnhofs Frohnau “überwiegend positiv”: Nach einer ersten Auswertung mit diesem Ergebnis stehen dort jetzt weitere Anpassungen bevor: Zum 1. August soll es “punktuelle Veränderungen […] hinsichtlich der Ausweitung” geben, heißt es. Im Detail teilt Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt mit, dass dann folgende Bereiche Bestandteil der Kurzparkzone werden:

  • Hattenheimer Straße
  • Fürstendamm zwischen Der Zwinger und Walporzheimer Straße
  • Dinkelsbühler Steig zwischen Hohenheimer Straße und Fürstendamm
  • Edelhofdamm von der Gabelung bis zu den Hausnummern 20 bzw. 21
  • Katzensteg
  • Fuchssteiner Weg zwischen Katzensteg und Zeltinger Straße
  • Ariadnestraße zwischen Gollanczstraße und Wiltinger Straße
  • Minheimer Straße 1 – 7
  • Maximiliankorso zwischen Wahnfriedstraße und Im Amseltal
  • Im Amseltal zwischen Maximiliankorso und Ludolfingerweg
  • Karmeliterweg zwischen An der Buche und Am Grünen Zipfel
  • Welfenallee zwischen An der Buche und Frohnauer Straße

Wer in den genannten Straßen wohnt beziehungsweise ein Gewerbe ausübt, kann eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit bekommen: Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, gestellt werden. Das Formular dazu gibt es hier zum Download. Alternativ kann der Vordruck auch per E-Mail an parken-in-frohnau@reinickendorf.berlin.de angefordert werden.

Inka Thaysen

Ursprünglich beim Radio journalistisch ausgebildet, bin ich seit Ende 2018 für den RAZ Verlag tätig: mit redaktionellen sowie projektkoordinativen Aufgaben für print, online, Social Media und den PR-Bereich.