Reinickendorf – Die Kläger hatten sie aus der Denkmalliste entfernen lassen wollen: die Siedlung Luisenhof, gelegen in Alt-Reinickendorf, nahe dem Paracelsus-Bad. Das Verwaltungsgericht erteilte der Sache jetzt aber eine Absage, indem es die Klage nach einer Inaugenscheinnahme vor Ort abwies. Die Siedlung sei weiterhin ein Denkmalbereich, dessen Erhaltung auch dann im Interesse der Allgemeinheit liege, wenn nicht jeder einzelne Teil ein Denkmal sei.
Hintergrund: Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im Jahr 2015 bei einer Bestandsaufnahme festgestellt, dass die im Wesentlichen noch vorhanden Gebäude gegenüber ihrer ursprünglichen Gestalt verändert worden waren. Daraufhin hatten Eigentümer, beziehungsweise Miteigentümer jeweils eines Reihenhauses der Siedlung die Löschung aus der Denkmalliste beantragt, diese zuletzt durch das Gericht festgehalten wissen wollen. Das aber sah die Sache so, dass das Ensemble im Funktionszusammenhang ein Zeugnis von den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach dem Ersten Weltkrieg ablege. Insoweit sei die Siedlung nach wie vor von geschichtlicher Relevanz. Ihr komme darüber hinaus auch wegen ihrer Größe und durch die gelungene Einbindung in den historischen Dorfanger mittels zweier Torhäuser städtebauliche Bedeutung zu. Mit der im Wesentlichen unveränderten Charakteristik der Bebauung gehe ein besonderer, dokumentarischer Wert einher, so dass die Erhaltung als Denkmal im öffentlichen Interesse liege. Grundsätzlich kann die Klägerseite gegen das Urteil Berufung beantragen und so versuchen vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Der Luisenhof war 1919 bis 1920 nach einem Entwurf von Georg Heyer entstanden und 1996 in die Denkmalliste Berlins als historischer Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot nach dem Krieg und dem Vorbild der Gartenstädte aufgenommen worden.





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