Heiligensee – Die Slipanlage in der Heiligenseer Fährstraße ist bis zum 9. April geöffnet. Darüber hat Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt informiert. Sie wies darauf hin, dass jeder Nutzer gehalten und selbst dafür verantwortlich sei, die Vorgaben der SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung einzuhalten. Das heißt, die Nutzung der Slipanlage ist zulässig, um Sport und Bewegung an der frischen Luft allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, auszuüben.
Allen Wassersportlern, denen es unter diesen Umständen nicht möglich ist, ihr Boot bis zum 9. April zu Wasser zu lassen, bietet das Straßen- und Grünflächenamt nach Überstehen der derzeitigen Situation einen weiteren Öffnungszeitraum der Slipanlage. Auf das Hinweisblatt der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema „Wassersport trotz COVID-19“ wird verwiesen: www.berlin.de/polizei/dienststellen/landespolizeidirektion/direktion-einsatz-verkehr/wasserschutzpolizei/