Ein Mann mit Hund in einer Straße mit Bäumen
Volker Loeschner vor seinem Haus im Zabel-Krüger-Damm mit Kanzleihund Blue – Foto: kbm

Schadenersatz für Impfung

Rechtsanwalt setzt AstraZeneca unter Druck

Lübars – Eine junge Frau aus Franken erkrankt 2021 nach einer Corona-Impfung schwer. Mit Hilfe ihres Anwaltes, dem Fachanwalt für Medizinrecht Volker Loeschner aus Lübars, fordert sie vom Hersteller AstraZeneca Schadenersatz und Schmerzensgeld. Jetzt haben sie vor Gericht einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen im April, umfassend Auskunft über die Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs zu geben. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. 

Der Reinickendorfer Fachanwalt für Medizinrecht hat mit der rechtskräftigen Entscheidung bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Die Medien berichten ausführlich über das Verfahren, das weitreichende Auswirkungen hat: Tagesschau, Regional-Fernsehen und -Rundfunk. Aktuell greift eine ZDF-Sendung in diesen Tagen den Fall auf. Die RAZ befragte ihn zu den Hintergründen und Auswirkungen dieses Verfahrens.

Worum geht es in diesem Prozess?

Im Auskunftsprozess und im Schadensersatzprozess vertrete ich eine 30-jährige Patientin aus Hof, die einen staatlich anerkannten Impfschaden erlitten hat

Was bedeutet die Entscheidung des OLG Bamberg? 

Das Auskunftsurteil (OLG Bamberg 4 U15/23e) zwingt AstraZeneca, weltweit alle Nebenwirkungen und interne Studien dazu offenzulegen.

Warum ist das so wichtig?

Nur wer Risiken und Nebenwirkungen kennt, kann in medizinischer Selbstbestimmung in die Einnahme von Medikamenten einwilligen. Nebenwirkungen müssen auch kontrolliert werden. 

Was für einen Schaden hat die Patientin genommen?

Meine Mandantin hat sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von AstraZeneca impfen lassen. Danach erlitt sie eine Darmvenenthrombose und musste sogar in ein Koma versetzt werden. Schlussendlich wurden große Teile ihres Darms entfernt, was die Nahrungsverwertung sehr erschwert.

Parallel zum Auskunftsprozess führen Sie für Ihre Mandantin auch einen Schadenersatzprozess – mit welcher Begründung?

Für den Patienten in einem Impfschadensprozess ist es bedauerlich, die Auskunft über Nebenwirkungen einklagen zu müssen. Aber zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin wurde auf das ursächliche Thrombozytopenie mit Thrombosen-Syndrom in der Fachinformation und der Kennzeichnung von „AstraZeneca“ nicht hingewiesen, obwohl schon Verdachtsfälle bekannt waren.

Wie können Impfschäden geltend gemacht werden?

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist. Der „Impfschaden“ ist auch kein medizinischer, sondern ein rechtlicher Begriff. Ein Impfschaden liegt nur vor, wenn eine Impfkomplikation offiziell anerkannt wurde. Dies ist Voraussetzung für eine finanzielle Entschädigung. In Berlin können für Gesundheitsschäden aufgrund von Corona-Impfungen Leistungen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden, aber auch in anderen Bundesländern ist das Versorgungsamt zuständig. Die Mandantin erhält deshalb in Bayern eine monatliche Rente von 283 Euro. Daneben ist der Zivilprozess auf Auskunft- und Schmerzensgeld zulässig nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), genauer nach § 84.AMG. 

Welche Leistungen fordern Sie für Ihre Mandantin?

Der Impfschaden wurde durch AstraZeneca am 24. Juli 2023 als Nebenwirkung anerkannt. Parallel zum Auskunftsprozess macht die Klägerin daher 600.000 Euro Schadensersatz und 250.000 Euro Schmerzensgeld geltend. 

Welche weiteren Schritte sind erforderlich?

Entscheidend sind die Kennzeichnungspflicht und die Risiko-Nutzenbewertung der Impfung. Das OLG Bamberg plant ein Gutachten, für das die Auskunft benötigt wird. Bis heute hat AstraZeneca trotz des Urteils vom 8. April 2024 noch keine Auskunft abgegeben, so dass ein Haftbefehl für den Geschäftsführer bis zur Abgabe beantragt wird. 

Vielen Dank für das Gespräch.

Interview Karin B. Mademann

Karin-Brigitte Mademann