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Ein Gerichtshammer auf einem Holztisch

Gerichtliche Absage zu Wettbüro an der Resi

Bezirksamt sieht sich in eigener Entscheidung bestätigt

Reinickendorf – Das Verwaltungsgericht Berlin hat bestätigt, dass in der Residenzstraße 122 kein Wettbüro betrieben werden darf. Das teilt das Bezirksamt mit, das in der Sache zuvor bereits zum selben Schluss gekommen war.

Nun konnte der Betreiber demnach auch das Gericht nicht davon überzeugen, dass in den Räumlichkeiten auch wirklich keine Live-Wetten stattfinden würden. Diese sind in einer reinen Wettannahmestelle – im Gegensatz genau zu einem Wettbüro – nicht gestattet. Wettbüros wiederum sind definiert als Vergnügungsstätten, deren Unterhaltung im Grundsatz vor Ort planungsrechtlich nicht zulässig ist.

Anders und ganz einfach gesagt: Nicht Fisch und nicht Fleisch ergibt in diesem Fall schlichtweg nichts.

Damit sei die Angelegenheit nun rechtskräftig entschieden, heißt es. Bezirksstadträtin Korinna Stephan würdigt dies: „Das Bezirksamt Reinickendorf sieht in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner und zur Förderung einer positiven Stadtentwicklung.“ Bereits über das Städtebauförderprogramm ,Lebendige Zentren‘ habe das Bezirksamt Maßnahmen ergriffen, um die Residenzstraße und ihr näheres Umfeld als traditionelle Geschäftsstraße zu revitalisieren, führt sie aus und weißt auf das bereits initiierte Geschäftsstraßenmanagement hin.

Inka Thaysen

Ursprünglich beim Radio journalistisch ausgebildet, bin ich seit Ende 2018 für den RAZ Verlag tätig: mit redaktionellen sowie projektkoordinativen Aufgaben für print, online, Social Media und den PR-Bereich.