Märkisches Viertel – Die nicht genehmigte Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar hat bei der AfD für einen langanhaltenden Kater gesorgt. Der Vermieter des Bürogebäudes am Eichhorster Weg hatte vor Gericht versucht, die AfD mit einer fristlosen Kündigung als Mieter sofort loszuwerden. Das ist jetzt mit einem Urteil des Landgerichts Berlin gescheitert. Im Wesentlichen lag es daran, dass der Vermieter keine Abmahnung verschickt hatte.
Allerdings muss die Bundesgeschäftsstelle der AfD die Räume in drei Schritten, beginnend am 30. September 2026, bis zum Ende des Jahres 2026 räumen. Das besagt ein von der AfD im Gerichtsverfahren anerkanntes Sonderkündigungsrecht im Mietvertrag. Vorausgegangen waren der Urteilsverkündung heftige Wortgefechte zwischen Vermieter und Mieter mit persönlichen Angriffen, denen der Richter Einhalt gebieten musste.
Was war geschehen? Am Wahlabend feierte die AfD ihr erfolgreiches Abschneiden mit 20,8 Prozent. Damit stellt sie hinter der CDU/CSU die zweitstärkste Fraktion im Bundestag. Die Party fand im Innenhof des weiträumigen Gebäudekomplexes am Eichhorster Weg statt mit Projektion des Parteilogos an die Hauswand. Beides war vom Vermieter nicht erlaubt worden. In einer ausführlichen Stellungnahme der AfD zu dem daraus entstehenden Streit mit dem Vermieter ist zu lesen, dass es zuvor gescheiterte Kaufverhandlungen gegeben hatte.
Die Pressestelle des AfD-Bundesverbandes schreibt, dass der Vermieter nach Ablehnung des nach Ansicht der Partei überteuerten Kaufangebotes versucht habe, „den Bundesvorstand der AfD unter anderem mit der Ankündigung einer fristlosen Kündigung unter Druck zu setzen“. Sie habe sich schon vorher überlegt, dass „der abgelegene Standort im Norden Berlins“ für die Zukunft ungeeignet sei. Außerdem hätte „die angebotene Fläche den tatsächlichen Bedarf weit überstiegen“.
Die Bundespartei suche jetzt nach einer neuen Bleibe in einem Radius von 3,5 Kilometern um den Reichstag, so bestätigt es Michael Zischka, Leiter Stabsbereich Recht in der Bundesgeschäftsstelle. Zischka ist auch Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf. Für ein Interview mit der RAZ hatte er im Sommer in die Geschäftsräume der Landespartei im gleichen Gebäudekomplex im Eichhorster Weg eingeladen. Auf Nachfrage sagte er, dass die Räume der Landespartei von dem Gerichtsverfahren nicht betroffen seien.
Die AfD-Landesgeschäftsstelle werde am Eichhorster Weg bleiben und nicht mit der Bundespartei nächstes Jahr umziehen, bestätigte Zischka. Er gehe im Übrigen davon aus, dass die Vermieterseite auf ihrem Wunsch einer fristlosen Kündigung der Bundesgeschäftsstelle beharren und in Berufung gehen werde. Zischka ist in seiner Funktion in der Bundesgeschäftsstelle unmittelbar befasst mit der Auseinandersetzung um die Räumlichkeiten der Bundes-AfD.