„Ich untersage Ihnen mit sofortiger Wirkung die Personenbeförderung im Landschaftsschutzgebiet Tegeler Fließ!“ So steht es in einem Schreiben des Straßen- und Grünflächenamt an Latif Schneider.
Der 18-Jährige ist schockiert. „Ich habe doch nur helfen wollen!“ Wie in der RAZ bereits berichtet, hat der Reinickendorfer einen kostenlosen Rikscha-Dienst eingerichtet, um Spaziergänger trockenen Fußes über den immer wieder überfluteten Wanderweg in Lübars zu bringen. Ein Teil des 13. Grünen Hauptwegs, der in Alt-Tegel beginnt und über den Nordgraben, das Tegeler Fließ, den Hermsdorfer See und Lübars bis ins Wuhletal führt, steht seit Jahren immer wieder so stark unter Wasser, dass ein Überqueren nicht möglich ist.
Latif Schneider chauffierte freiwillig und unentgeltlich Spaziergänger ans andere Ufer – erst mit einer recht großen und schweren Rikscha und letztlich mit einer leichteren. „Ich habe mir ein neues Gefährt besorgt, nachdem Bezirksamtsmitarbeiter die Nutzung der schweren Rikscha mit großem Wendekreis untersagt hatte“, erklärt er. Das neue sei leichter und habe einen kleinen Wendekreis, sodass er beim Wenden auf dem Wanderweg bleibt.
Doch nun hat ihm das Amt erneut die Fahrten verboten: „Die von Ihnen durchgeführte bzw. beabsichtigte Personenbeförderung ist geeignet, den Charakter des Landschaftsschutzgebietes nachhaltig zu beeinträchtigen“, heißt es im Bürokraten-Deutsch. Durch die regelmäßige Beförderung von Personen komme es „zu einer erhöhten Frequentierung und Störung des geschützten Landschaftsraumes.“
Bis zu 500 Spaziergänger hat Schneider schon an einem Wochenende über die überdimensionale Pfütze gefahren. Viele waren dankbar, da sie sonst hätten umkehren oder einen zwei Kilometer langen Umweg hätten gehen müssen. Dem jungen Mann drohen nun sogar 1.000 Euro Bußgeld, sollte er seinen Fahrdienst weiterhin anbieten. „Ich verstehe das nicht“, sagt Schneider.
as das Bezirksamt von mir verlangt hat. Sogar eine neue Rikscha habe ich besorgt, obwohl ich das Argument mit dem Gewicht nicht verstanden habe. Schließlich fahren auf dem Weg auch Traktoren.“
Schneider lässt sich nicht einschüchtern: „Ich mache erst einmal weiter. Ich lasse mir das nicht verbieten. Warum auch? Radfahren ist dort schließlich erlaubt. Man müsste das Radfahren dann hier generell verbieten.“
Das Bezirksamt antwortet auf eine Anfrage der RAZ: „Aufgrund eines derzeit anhängigen Verwaltungsverfahrens dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilt werden.“





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