Wer sich bisher hier in Reinickendorf und im Rest der Hauptstadt der allgemeinen Biotonnen-Nutzungspflicht mit Verweis auf den eigenen Gartenkomposter verweigerte, erfährt seit Kurzem eine härtere Gangart. Per Post informierten die Berliner Stadtreinigung alle Eigenheimnutzer ohne Biotonne, dass es nicht nur mindestens 50 qm pro Bewohner an „Ausbringungsfläche“ für das Ausbringen des selbst gemachten Kompostes braucht, sondern auch darüber, dass die BSR „jederzeit“ berechtigt sei, die „ordnungsgemäße Eigenkompostierung“ zu prüfen.
Das ist schon harter Tobak. Zur Erinnerung: Nicht mal die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss das eigene Heim betreten. Dieses Recht hat spannenderweise dafür der Amtstierarzt, der sich dazu allerhand Staatsgewalt herbeirufen kann.
Unvergesslich der Pankower Amtstierarzt, der 2014 in Pankow einen Hund von Amts wegen einschläfern lassen wollte, und dazu mit Polizei und Schließdienst in Abwesenheit der Bewohnerin die Tür aufbrechen ließ – dabei war der Hund schon vor Wochen eingeschläfert worden und die Hundehalterin hatte ihn längst abgemeldet.
Die Altvorderen erinnern sich sicherlich lebhaft an ihre Studentenzeit, in der es darum ging, die Kontrolleure der GEZ davon zu überzeugen, dass man auch ja keinen Fernseher oder Radiogerät „zum Empfang bereit“ hält. Selbst diese Herren und Damen durften die Haustürschwelle nicht überschreiten, um kritische Blicke in Wohn- und Schlafzimmer zu werfen.
Aber diese Zeiten sind lange vorbei – die GEZ bedient sich selbst an den Girokonten, wohlwissend, dass nur nowch eine Minderheit klassisches Fernsehen schaut und so von sich überzeugt ist, dass sie auch immer wieder versucht, andere Adressaten an derselben Anschrift wie die eigene Hobby-Imkerei zur Kasse zu bitten (was übrigens bereits gerichtlich als unzulässig festgestellt wurde).
Aber natürlich, hier muss ja nur der Garten und nicht das Eigenheim von den BSR-Fachleuten geprüft werden. Ich bin gespannt, wann ich die erste Fachkraft nächtlich in oranger Kluft zum spontanen Überraschungsbesuch durch den Garten kriechend antreffen kann. Welcher Qualität die geheimnisvollen „Ausbringflächen“ sein müssen, wird vermutlich in einem betriebsinternen Qualitätsregister definiert – ich tippe auf Gemüsebeete in Kleingartenqualität.
Ob die BSR auch den erforderlichen Zugriff auf das Melderegister hat, um die Personenzahl sicher zu ermitteln? Als quasi staatliche Behörde, die per Gebührenbescheid Preise diktiert, hat die BSR vermutlich bald uneingeschränkte Kontrollrechte. Wie wäre es mit Ernährungsprüfung? Nur ausreichend Bio-Abfall in gehobener Qualität (unbehandelt, unbearbeitet, Bio-Qualität) sollte noch zulässig sein. Wer trotz dieser mutmaßlichen gesunden Ernährung noch zu viel auf die Waage bringt, bekommt einen Risikoaufschlag der Krankenkasse auf dem nächsten Gehaltszettel und Anzeige wegen Biomüllbetruges. Da ist noch viel Musik drin, liebe BSR!