Vor 100 Jahren erschien das Skandal-Werk „Die schlimme Botschaft“, das den Schriftsteller Carl Einstein auf die Anklagebank brachte. Ein Jahr zuvor hatte er sich in Frohnau gemeinsam mit der Künstlerin Gräfin Aga vom Hagen ein Haus gekauft.
Aufgewachsen in Karlsruhe, kam Einstein 1903 nach Berlin. Schon früh schrieb er Kunstkritiken und widmete sich parallel der Belletristik. Bereits sein erster Roman „Bebuquin oder die Dilettanten des Wunders“ erregte 1912 in literarischen Zirkeln Aufmerksamkeit. In seinen kunstwissenschaftlichen Schriften begeisterte er sich besonders für afrikanische Kunst.
Die Schrecken des Ersten Weltkriegs führten bei ihm zu einem Nervenzusammenbruch: „Wo soll man vor dieser jämmerlichen Blödheit hinflüchten…was kann man noch veröffentlichen. Ich nichts mehr.“ Dennoch kehrte Einstein bald zurück zum Schreiben und fand seine politische Heimat bei den Kommunisten. Er sprach auch auf der Trauerfeier von Rosa Luxemburg.
Ein böses Nachspiel hatte für ihn sein Werk „Die schlimme Botschaft“, das am 1. Juli 1921 bei Rowohlt erschien. Das gesellschaftskritische Drama, das jedoch nicht aufgeführt wurde, handelt von Jesus und seinen Jüngern, die in der Gegenwart der Weimarer Republik auftauchen. Schnell formiert sich im Stück bürgerlicher Widerstand gegen die revolutionären Thesen des Propheten.
Nur ein Zehntel der Druckauflage von 2.400 Stück verkaufte sich. Im März des folgenden Jahres wurde das Buch beschlagnahmt, und im August saßen Einstein und der Verleger auf der Anklagebank. Das Urteil lautet sechs Wochen Gefängnis, aber die Haftstrafe konnte mit einer Zahlung von 10.000 Mark verhindert werden. Rowohlt kam mit der Hälfte davon.
Das Berliner Tageblatt berichtete über den „Gotteslästerungsprozess“, sah die Strafe allerdings nur als halben Schuldspruch: Die beiden seien zwar der „Gotteslästerung objektiv schuldig erkannt“, aber das Gericht warf ihnen „subjektiv nur eine Verletzung des guten Geschmacks“ vor. Die Zeitung stellte die grundsätzliche Frage, „ob dieser Paragraph nicht änderungsbedürftig sei“ – damit ist der Paragraf 166 von 1871 gemeint, der bis heute besteht. Auch wenn er 1969 neu gefasst wurde, indem statt der Beleidigung Gottes der öffentliche Friede in den Fokus gerückt wurde, bleibt er weiterhin umstritten.
Vier Jahre nach dem Prozess wurde der Schriftsteller selbst zum Kläger. In der renommierten Berliner Galerie Flechtheim schlug ein beleidigter Künstler Einstein dessen Buch auf den Kopf, weil er meinte, in dem Werk zu schlecht weggekommen zu sein.
Gegen diese Attacke wehrte sich Einstein juristisch. 1928 kehrte er Berlin den Rücken und wanderte nach Paris aus. Acht Jahre später kämpfte er im Spanischen Bürgerkrieg gegen die Faschisten. Nachdem er 1940 in Frankreich als Deutscher inhaftiert worden war, nahm er sich das Leben.
An seine Zeit in Frohnau erinnert eine Tafel in der Zeltinger Straße, die bis 1937 noch Veltheimpromenade hieß.bod





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