RAZ. Ein Begriff. Zwei Medien.

Manfred „Manne“ Moslehner in seinem Wohnzimmer, in dem noch ein altere Kachelofen steht. Foto: fle

Lichtblick im Wohnungsdrama

Mieter Manfred Moslehner muss Ordnungsgeld nicht zahlen

Tegel – Manfred Moslehner konnte erst einmal aufatmen: Im übervollen Gerichtssaal wurde der Antrag seines Vermieters am 18. Juni zurückgewiesen. Dieser wollte ein Ordnungsgeld erwirken, weil der 84-Jährige angeblich Modernisierungsarbeiten verhindert habe. 

Seit seiner Geburt wohnt „Manne“, wie ihn alle nennen, im Haus Nummer 3 der Straße Am Brunnen. Doch seitdem die denkmalgeschützte Siedlung vom Land Berlin als Teil der GSW im Jahr 2010 an die „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft mbH“ verkauft wurde, ist die Ruhe vorbei. Denn als „Stonehill Gardens“ sollen die kleinen gemütlichen Häuser in den Straßen Kehrwieder, Am Brunnen, An der Heide und Am Rosensteg nach einer umfassenden Modernisierung verkauft werden – für mehr als 1 Million Euro pro Haus. Einige Mieter der insgesamt 62 Wohneinheiten sind bereits ausgezogen, andere mittlerweile verstorben. Doch Manne und einige andere Mieter kämpfen – und widersetzen sich vehement der Verdrängung durch Modernisierung. „Das ist es nämlich: Wenn Manne erst einmal auszieht und das Haus modernisiert wird, kann er sich die Miete nicht mehr leisten“, erklärt Hans-Hartmut Lenz, der in der Straße Kehrwieder 1 lebt und gemeinsam mit Nachbarn in einer Bürgerinitiative um den Erhalt des eigenen Zuhauses kämpft (die RAz berichtete).   

Vor Gericht wollte der Eigentümer des Hauses nun ein Ordnungsgeld erwirken, da Moslehner angeblich am 22. September 2023 die Herausgabe des Wohnungsschlüssels verweigert habe – und so die Modernisierung weiter verhindere. Angeblich habe er den Mitarbeiter bedrängt und die Herausgabe des Schlüssels verweigert. Die Steinberg Entwicklungsgesellschaft sah darin einen Verstoß gegen ein Urteil, das den Mieter dazu verpflichtet, Modernisierungsarbeiten zu dulden.

Doch das Gericht folgte dem nicht – diese Behauptung habe der Investor nämlich nicht beweisen können.

Es gab zudem genug Zeugen, die aussagten, dass die Situation eine ganz andere war: Denn der junge Mann, der da forsch die Hausschlüssel verlangte, hatte sich weder vorgestellt oder ausgewiesen, noch erklärt, warum er die Schlüssel haben wolle. Zudem besitzt Moslehner nur einen einzigen Hausschlüssel – und wäre dann in sein Haus nicht mehr hineingekommen. Und so erklärte die zuständige Richterin, der Mieter sei nicht verpflichtet, seine „Wohnungsschlüssel einer Person auszuhändigen, deren Berechtigung nicht offengelegt wurde und die keine Angaben zum weiteren Verfahren machte“.

Christiane Flechtner

Christiane Flechtner ist seit mehr als 30 Jahren als Journalistin und Fotografin in Reinickendorf und auf der ganzen Welt unterwegs. Nach 20 Jahren bei der Lokalzeitung Nord-Berliner ist sie seit der ersten Ausgabe mit im Team der Reinickendorfer Allgemeinen Zeitung und anderer Verlagsmedien. Sie arbeitet außerdem als freie Journalistin und Fotografin bei „Welt“, Berliner Zeitung und anderen Zeitungen in Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie für u. a. Reise-, Wander- und Tiermagazine.