Bezirk – Wenn Silvesterraketen aufsteigen, schillern und funkeln, können viele Menschen dem etwas Schönes abgewinnen. Weniger Zustimmung findet oft die reine „Knallerei“ in Bodennähe. Jetzt hat der Bezirk diesbezüglich eine klare Regelung fürs Silvesterfest aufgestellt, um negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier, Umwelt und Straßenverkehr entgegenzutreten.
Zeitliche Einschränkungen an Silvester und Neujahr
Wie die Verwaltung mitteilt, werde „das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der festgelegten Zeiten in Reinickendorf künftig verboten.“ Dieser Verbotszeitrahmen ist festgelegt auf 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr sowie 1. Januar 2026 nach 7 Uhr. In der Nacht des Jahreswechsels selbst sind Böller also weiterhin erlaubt. Im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember gilt dann ohnehin das allgemeine gesetzliche Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2.
„Tagsüber … vermehrt Böller missbräuchlich“
Die Entscheidung basiere auf einer sorgfältigen Abwägung öffentlicher Interessen und individueller Rechte, um Belastungen für die Allgemeinheit zu verringern, heißt es. Julia Schrod-Thiel, Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, führt weiter aus: „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden. Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.“
Tipp +++ In der Print-Ausgabe der RAZ finden Sie übrigens demnächst mehr zum „Knallverbot“ in Reinickendorf.




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