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Fotos: kbm

„Stellenkürzungen werden befürchtet“

Honorarkräfte an der Volkshochschule stehen vor existentiellen Problemen

Bezirk – Nach dem Erwachsenenbildungsgesetz von 2021 haben Volkshochschulen die Aufgabe, im Sinne eines lebenslangen Lernens ein Angebot zu unterbreiten, das Möglichkeiten eröffnet, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erhalten, zu ergänzen, zu vertiefen und neu zu erwerben. Dafür sind Dozenten auf Honorarbasis beschäftigt. VHS-Direktorin Stephanie Iffert war am 6. November zum Reinickendorfer Kulturausschuss geladen, um mit Harald Muschner (CDU), dem Stadtrat für Bildung, Sport, Kultur und Facility Management, prekäre Fragen zu beantworten.

Der Termin stieß bei betroffenen Dozenten und Bezirksverordneten auf großes Interesse. Denn das Thema „Honorarverträge“ brennt nicht nur in Reinickendorf, sondern in Berlin und dem ganzen Land. Warum ist es so aktuell? Ein Dozent hatte geklagt, weil die Rentenversicherung die Honorarverträge anzweifelte und Scheinselbständigkeit vermutete. Nach dem folgenden Urteil des Bundessozialgerichtes wurden in Berlin zum Herbstsemester kaum noch Honorarverträge abgeschlossen. Die Folgen des Urteils betreffen aber auch Verträge an Musikschulen, die überwiegend Kinder und Jugendliche unterrichten. Die RAZ befragte den Vorsitzenden des Kulturausschusses, Klaus Teller (SPD).

Herr Teller, wie ist die Gesetzeslage für neue Verträge?

Klaus Teller: Das Problem gilt bundesweit und muss mit einem Bundesgesetz geregelt werden. Bei der Umsetzung kommen finanzielle Belastungen auf den Bezirk und Berlin zu, die kaum zu stemmen sind, sodass aufgrund der prekären Haushaltslage Stellenkürzungen befürchtet werden. Viele Bezirke haben das Angebot schon ausgedünnt.

Wie ist die Situation der Reinickendorfer Honorarkräfte an der Volkshochschule und Musikschule?

Klaus Teller: Wer keine anderweitige Sozialversicherung hat, müsste sich jetzt selbst versichern und die Kosten tragen, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würde.

Welche Lösungen haben Sie für Reinickendorf erreichen können?

Klaus Teller: Neue Verträge werden vorerst für einen Zeitraum von drei Monaten geschlossen und mit der Rentenversicherung rechtlich abgesichert. Wenn in dieser Zeit keine gesetzliche Regelung erfolgt ist, können die Verträge nach dem Moratorium nochmals um sechs Monate verlängert werden.

Die RAZ befragte auch den Musik-Dozenten Andreas Wolter im Labsaal Lübars zur Situation. 

Wünschen Sie sich feste Angestellten-Verträge mit gesetzlicher Absicherung?

Andreas Wolter: Das ist ein wichtiges Thema für Berlin und Brandenburg. Neue Verträge haben Vor- und Nachteile. Viele Dozenten unterrichten in mehreren Bezirken und im Umland; da sind eine gewisse Selbständigkeit und Flexibilität sicher von Vorteil. 

Interview: Karin Brigitte Mademann

Karin-Brigitte Mademann