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Im Körper der Taube steckte ein Blasrohrpfeil. Foto: PETA Deutschland e.V.

Tierquäler unterwegs

Wer hat Taube „Kohlrabi“ angeschossen?

Wittenau – Stadttauben sind – anders als Wildtauben wie Ringel- oder Türkentaube – domestizierte Tiere. Sie waren nie wild, sondern sind in einem Schlag aufgewachsen und wurden gefüttert. Bei den Tauben in Bahnhöfen, auf Plätzen und in Fußgängerzonen handelt es sich also um verwilderte Haustiere. Sie sind täglich vielen Gefahren ausgesetzt. Eine Taube wurde kürzlich sogar angeschossen – und die Tierschutzorganisation PETA bittet nun um Mithilfe.

Einer Whistleblower-Meldung zufolge haben Unbekannte am 12. Mai eine Taube am S-Bahnhof Wittenau mit einem Pfeil beschossen und schwer verletzt. Noch am selben Tag musste die Taube, von den Helferinnen Kohlrabi genannt, operiert werden. Sie überlebte nur knapp. Laut den Angaben wurden an diesem Ort in den vergangenen Jahren mehrere verletzte und angeschossene Tauben gefunden. Einige von ihnen starben an den Folgen ihrer Verletzungen.

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wer auch immer Kohlrabi und die anderen Tauben angeschossen hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, erklärt Lisa Redegeld, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Es ist erschreckend, wie häufig derartige Übergriffe auf Tauben verübt werden. Fast täglich verzeichnen wir Fälle, bei denen die Vögel mit Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden. PETA fordert harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.“  

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Christiane Flechtner

Christiane Flechtner ist seit mehr als 30 Jahren als Journalistin und Fotografin in Reinickendorf und auf der ganzen Welt unterwegs. Nach 20 Jahren bei der Lokalzeitung Nord-Berliner ist sie seit der ersten Ausgabe mit im Team der Reinickendorfer Allgemeinen Zeitung und anderer Verlagsmedien. Sie arbeitet außerdem als freie Journalistin und Fotografin bei „Welt“, Berliner Zeitung und anderen Zeitungen in Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie für u. a. Reise-, Wander- und Tiermagazine.