RAZ – Das Leitmedium für Reinickendorf.

Unzulässige Waren aufgespürt

Zoll, Polizei und Ordnungsamt im Bezirk im Einsatz

Am 8. April führten Einsatzkräfte des Zolls, des Polizeiabschnitts 11 sowie des Ordnungsamtes Reinickendorf einen Einsatz im Bezirk durch. Ziel der Maßnahme war die konsequente Bekämpfung von Verstößen im Bereich des Jugendschutzes sowie die Kontrolle des Handels mit unzulässigen Waren im Einzelhandel.

Im Fokus der Kontrollen standen verschiedene Verkaufsstellen, insbesondere Shishashops und Spätverkaufsstellen. Mehrere der überprüften Betriebe waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand behördlicher Maßnahmen, nachdem wiederholt Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften sowie Hinweise auf den Vertrieb unzulässiger Produkte festgestellt worden waren.

Im Rahmen der Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten wurden insgesamt 102 in Deutschland nicht zugelassene elektronische Einwegzigaretten („Vapes“) sichergestellt. Ein Teil der Waren war gezielt hinter legalen Produkten verborgen. Darüber hinaus wurden mehrere professionell angelegte Versteckmöglichkeiten festgestellt, die offenkundig der systematischen Lagerung verbotener Gegenstände dienten.

Besonders hervorzuheben ist ein eigens konstruiertes Versteckfach hinter einem WC-Spülkasten. Zudem wurden weitere technische Vorrichtungen entdeckt, darunter Konstruktionen mit automatisierten Öffnungsmechanismen, die ein gezieltes und organisiertes Verbergen illegaler Waren ermöglichten.

Hierzu erklärt der für Ordnung, Umwelt und Verkehr zuständige Bezirksstadtrat, Sebastian Pieper (CDU): „Die Professionalität und der technische Aufwand, mit dem hier versucht wurde, illegale Waren zu verbergen, überraschen mich und bestärken mich umso mehr, die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform voranzutreiben! Dies zeigt zugleich, mit welcher Energie und Kreativität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Umso konsequenter werden wir gemeinsam mit unseren Partnerbehörden dagegen vorgehen.“

Die aufgefundenen unzulässigen Produkte wurden durch den Zoll sichergestellt und beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden im Verkaufsraum nicht verkehrsfähige Getränke festgestellt. Insgesamt handelte es sich um 62 Gebinde mit jeweils 1.488 Flaschen. Die Produkte verfügten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und durften daher weder verkauft noch in Verkehr gebracht werden.

Redaktion