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ein Dreirad an einer Bushaltestelle
Für immer festgekettet? Dreirad an der Bushaltestelle in Tegel. Foto: fle

Warten auf den Rost 

BVG und Ordnungsamt dürfen Rad nicht entfernen

Tegel – Ab wann wird etwas zu einem Wahrzeichen? Wie lange muss ein Gegenstand an einem Ort sein, bis es als Denkmal anerkannt wird? Das an einem Laternenpfahl angeschlossene Erwachsenen-Dreirad könnte so ein Gegenstand werden. Es befindet sich an der Haltestelle des U6-Schienenersatzverkehrs in der Berliner Straße in Alt-Tegel – und das seit Monaten. 

Und vielleicht ist es in ein paar weiteren Monaten das neue Tegeler Wahrzeichen. Doch so lustig ist die Tatsache, dass es dort gefühlt schon eine Ewigkeit steht, nicht: Es behindert nämlich den barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte. Doch niemand fühlt sich befugt, das Gefährt zu entfernen.

Die BVG verweist auf das Ordnungsamt als zuständige Institution. Doch auch das kapituliert: Denn da es sich nicht um ein Schrottfahrrad handelt, sind dem Ordnungsamt die Hände gebunden. Also heißt es „Abwarten“, bis es zu einem Schrottfahrrad geworden ist. Dann endlich darf es das Ordnungsamt entfernen. Bis dahin wird die Ersatzhaltestelle dann wohl schon längst Geschichte sein. Nach Information der BVG sollen die unterirdischen Bauarbeiten an der Strecke beendet sein die U-Bahn Ende 2026 wieder bis Alt-Tegel durchfahren. 

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt: Vielleicht erbarmt sich der Besitzer seines Besitzes und kettet es vom Laternenpfahl ab.

Christiane Flechtner

Christiane Flechtner ist seit mehr als 30 Jahren als Journalistin und Fotografin in Reinickendorf und auf der ganzen Welt unterwegs. Nach 20 Jahren bei der Lokalzeitung Nord-Berliner ist sie seit der ersten Ausgabe mit im Team der Reinickendorfer Allgemeinen Zeitung und anderer Verlagsmedien. Sie arbeitet außerdem als freie Journalistin und Fotografin bei „Welt“, Berliner Zeitung und anderen Zeitungen in Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie für u. a. Reise-, Wander- und Tiermagazine.