Reinickendorf – „Kein Bezirk baut weniger Wohnungen als Reinickendorf“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzender David Jahn und kritisiert in diesem Zusammenhang den neuen „Aufstellungsbeschluss für Milieuschutzgebiete“ des Bezirksamtes. Dieser gilt seit Anfang April für die Wohngebiete Schäfersee, Teichstraße, Breitkopfbecken und Hausotterplatz. In diesen darf nun Wohnraum nur nach vorheriger Genehmigung durch das Amt modernisiert oder saniert werden. Das gilt auch für Nutzungsänderungen.
Was viele befürworten, kritisiert die FDP als einen Schritt in die falsche Richtung: „Das ist ein schlechtes Signal an Investoren und Mieter gleichermaßen“, sagt Jahn. Der Beschluss führe lediglich zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und weniger Investitionen in den Wohnungsbestand. „Soziale Verdrängung lässt sich nicht durch Genehmigungspflichten und Verbote verhindern.“
Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B`90/Grüne) sieht in dem Beschluss allerdings die Chance, die Verdrängung der angestammten Mieter zu verhindern. Denn diese können sich meist nach einer Luxussanierung oder einer Umwandlung ihrer „vier Wände“ in eine Eigentumswohnung die Miete nicht mehr leisten. „Reinickendorf soll ein Bezirk für alle bleiben – nicht nur für diejenigen, die sich steigende Mieten leisten können“, sagt Stephan. Auch der Bezirksverordnete Norbert Raeder (parteilos, für die CDU), der den Kiez und seine Probleme wie kein anderer kennt, spricht sich für den Mileuschutz aus. „Wenn die Vorgaben vorschiftsmäßig umgesetzt werden und wenn das den Bewohnern hilft, dann ist das eine gute Sache.“
Auch die Grünen sind der Meinung, dass Milieuschutz keinen Investitionsstopp bedeutet, sondern eine soziale Steuerung von Veränderungen. „Notwendige Modernisierungen bleiben möglich – das gilt ausdrücklich auch für energetische Sanierungen“, betont der Grüne Bezirksverordnete Andreas Rietz. „Was wir verhindern, sind überzogene Luxusmodernisierungen, die allein dazu dienen, Mieten drastisch zu erhöhen.“ Zugleich stellen die Grünen klar, dass Neubau durch Milieuschutz nicht ausgebremst wird: „Milieuschutz gilt ausschließlich für den bestehenden Wohnungsbestand. Neubauvorhaben sind davon nicht betroffen und werden weiterhin ermöglicht“, so Rietz.
Der Milieuschutz begrenzt nicht die Höhe der Miete, sondern reguliert lediglich die baulichen Maßnahmen, die zu einer Erhöhung führen könnten – wie den Anbau von Balkonen, Aufzügen, eine Wärmedämmung oder den Einbau einer Küche. Auch Maßnahmen, die zu einer luxuriösen Ausstattung führen und somit die Miete stark erhöhen, sind nun genehmigungspflichtig und werden zumeist untersagt. Und: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist, wenn überhaupt, nur unter strengen Auflagen möglich.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für zwölf Monate und sichert die Gebiete in dieser Zeit vor problematischen Entwicklungen. Sollte sich danach durch weitere Untersuchungen bestätigen, dass das Ausweisen als Milieuschutzgebiet sinnvoll ist, kann das die BVV beschließen.





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