Tag des Gartens in Reinickendorf

Zulässige Gartengestaltung

Den Tag des Gartens am 9. Juni möchte das Bezirksamt nutzen, um den Menschen zu danken, die mit einem schön gestalteten privaten Vorgarten sich und andere erfreuen.

Bei Begehungen der Ortsteile wurden in der Vergangenheit immer wieder Anbauten, Stellplätze oder sonstige Versiegelungen beobachtet, die vielerorts in Vorgärten nicht zulässig sind. Damit die Reinickendorfer Klarheit über die für ihr Wohngebiet zulässigen Vorgartengestaltungen haben, bietet das Bezirksamt auf der Webseite Informationen z.B. zu den unterschiedlichen Erhaltungssatzungen sowie Anforderungen durch das Planungs- und Baurecht. Auch werden dort Ideen für eine zeitgemäße und zulässige Gestaltung geboten. Im Bauberatungszentrum, das dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr für persönliche Gespräche nach Anmeldung die Türen geöffnet hat, werden Interessierten Handreichungen gegeben und Fragen zu den Anforderungen beantwortet.

Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B‘90/Grüne): „Wir wollen den Tag nutzen, um die die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer für die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Grundstücke zu sensibilisieren. Meist herrscht Unwissenheit, dass es gesetzliche Regelungen gibt, sodass schnell Fakten geschaffen werden. Mein Appell ist daher, dass Sie sich vor dem Beginn von Baumaßnahmen im Garten informieren, um ansonsten drohende Rückbauforderungen zu vermeiden.“

Heidrun Berger

Seit Gründung des RAZ Verlags im Jahr 2015 bin ich Mitglied des Teams und heute Redaktionsleiterin für Reinickendorfer Allgemeine Zeitung und Weddinger Allgemeine Zeitung sowie das RAZ Magazin.